Alljährlich zum Jahreswechsel muss die Feuerwehr besonderes häufig Hilfe leisten, sei es bei Verletzungen oder Bränden, ausgelöst durch unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern. Dabei kann Silvester auch mit der beliebten "Knallerei" ein sicheres Vergnügen sein, vorausgesetzt man beherzigt einige Tipps.
Sicherer Umgang mit Feuerwerkskörpern
Verwenden Sie nur geprüftes Feuerwerk mit einer Registriernummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle. Illegales Feuerwerk ist lebensgefährlich!
Die Prüfung von Feuerwerk wird in Europa gemäß der Richtlinie pyrotechnische Gegenstände [2013/29/EU] durch 15 benannte Stellen durchgeführt.
Lesen Sie die Gebrauchsanweisungen des Feuerwerks am Silvester-Nachmittag in Ruhe und mit klarem Verstand!
Bewahren Sie Feuerwerkskörper getrennt von Zündhölzern oder Feuerzeugen auf
Stecken Sie keine Feuerwerkskörper in Jacken- oder Hosentaschen
Brennen Sie Tischfeuerwerk nur auf feuerfesten Unterlagen und nicht in der Nähe von leicht entzündbaren Materialien ab
Verteilen Sie Ihren Voorat an Feuerwerk auf mehrere Tüten oder Kartons.
Lassen Sie angezündete Feuerwerkskörper, die nicht explodiert sind, unbedingt liegen! Diese sind unberechenbar und können auch später noch explodieren.
Lassen Sie Raketen nur von geeigneten Freigeländen oder der Straße aus senkrecht nach oben starten, nicht schräg oder vom Balkon aus. Richten Sie Abschussrampen für Raketen so ein, dass diese auf ihrer Flugbahn gegen keinerlei Hindernisse treffen. Am sichersten ist eine leere Flasche in einer Getränkekiste. Richten Sie Böller (egal welcher Größe) und Raketen niemals gegen Menschen und Tiere!
Zünden Sie "Kanonenschläge" oder andere laute Knallkörper so, dass Menschen oder Tiere nicht gefährdet werden (Gefahr von Verbrennungen und/oder irreversiblen Gehörschäden!)
Geschosse aus Signal- oder Schreckschusswaffen sind unberechenbar, haben nichts mit Silvester zu tun und sind für diese Zwecke nicht zugelassen.
Achten Sie auf Altersbeschränkungen
Feuerwerkskörper der Kategorie 1 (Kinder und Jugendliche) Kinder und Jugendliche dürfen nur Feuerwerkskörper der Kategorie 1 kaufen und unter Aufsicht abbrennen - z.B. Bengalisches Feuer, Wunderkerzen, Tischfeuerwerk
Feuerwerkskörper der Kategorie 2 (Nur für Erwachsene) Feuerwerk der Kategorie 2 darf ausschließlich von Erwachsenen erworben und verwendet werden. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist in Berlin nur von Silvesterabend, 18:00 Uhr, bis Neujahrsmorgen, 07:00 Uhr, erlaubt.
Nur im Freien zünden, niemals in Räumen!
Sichern Sie Wohnung und Balkon
Halten Sie Fenster und Balkontüren in der Silvesternacht geschlossen
Entfernen Sie alle brennbaren Gegenstände von Ihrem Balkon
Halten Sie für Entstehungsbrände eine Blumenspritze und/oder einen gefüllten Wassereimer bereit.
Wenn es zum Brand kommt ...
Kann ein Entstehungsbrand nicht beim ersten Versuch gelöscht werden:
Raum verlassen
Türen schließen
Feuerwehr (Notruf 112) alarmieren
Feuerwehr erwarten und einweisen
Achtung: Brandverletzungen sofort mit handwarmem Wasser maximal 10 Minuten lang kühlen.
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